Bereits im Juli 2016 hat das Bundeskabinett das E-Rechnungs-Gesetz (E-Government-Gesetz) verabschiedet, welches öffentliche Auftraggeber verpflichtet, E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Diese Regelung ist für Bundesministerien und Verfassungsorgane ab dem 27.11.2018 beziehungsweise für alle weiteren Bundesbehörden ab dem 27.11.2020 bindend. Für Lieferanten von Produkten und Dienstleistungen an öffentliche Auftraggeber bedeutet dies, Lösungen zu finden, um Rechnungen ausschließlich elektronisch einreichen zu können.
Wir bieten Ihnen dafür verschiedenste Versand- und Verarbeitungs-Optionen unserer Partner an – so zum Beispiel E-Invoicing als B2B-Portallösung aus dem Hause Quadient (ehemals Neopost). Diese ermöglicht neben dem Senden und Empfangen digitaler Rechnungen ebenso die Verarbeitung anderer Transaktionsdokumente wie Angebote oder Mahnungen. Somit erreichen Sie Leistungen, welche die Kundenakzeptanz Ihrer Dokumente erhöhen und gleichzeitig Ihre Prozesskosten um bis zu 80% senken. Sie entscheiden, ob Sie Papier oder elektronische Dokumente wollen – Ihr Geschäftspartner bekommt automatisch sein bevorzugtes Format. Sie haben die höchstmögliche Sicherheit und garantierte Rechtskonformität nach §14 UStG für alle gängigen Sende- und Empfangskanäle.
Für weitere Lösungsoptionen kommen wir gern mit Ihnen ins Gespräch und stimmen diese gemeinsam mit Ihnen individuell für Ihr Unternehmen ab.