Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BADER GmbH

(gültig ab Januar 2022)

 

I. Allgemeines

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für Verträge der BADER GmbH (nachfolgend BADER) mit Geschäftskunden („Kunden“), die sich auf Verkauf, Miete und Leasing von Post- und Formularbearbeitungssystemen („Maschinenverträge“), deren Reparatur, Wartung und Pflege („Serviceverträge“) sowie die Belieferung mit Zubehör und Verbrauchsmaterial („Verträge über Handelsware“) beziehen. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die BADER mit ihren Kunden über die von ihr im Rahmen des genannten Geltungsbereichs angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Sind im Zeitpunkt des jeweiligen weiteren Vertragsschlusses aktuellere AGB von BADER vorhanden und konnte der Kunde von diesen in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen, so gelten diese als entsprechend vereinbart.

1.2. Unter dem Begriff Geschäftskunde im Sinne von Abschnitt I. Ziffer 1.1. sind Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu verstehen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unter den Begriff der Geschäftskunden fallen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, auch wenn diese ihre Leistungen ausschließlich auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbringen.

1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn BADER ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden von BADER nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, sofern solchen Bedingungen nicht ausdrücklich durch BADER schriftlich zugestimmt wurde. Sofern BADER auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Ausnahmen gelten für Abschnitt I. Ziffer 1.4. (Verträge über Fernwertvorgabe) und Abschnitt I. Ziffer 4.2. (Verträge mit Refinanzierern).

1.4. Verträge über Fernwertvorgabe für Frankiermaschinen („FP-Basic“, „Credifon“) sind Bestandteil der Auftrags-/Vertragsunterlagen mit dem jeweiligen Frankiermaschinen-Hersteller („Francotyp-Postalia“, „Quadient“) und werden zwischen diesem und dem Kunden gesondert abgeschlossen.

2. Änderungen

Änderungen dieser AGB kann BADER dem Kunden mit einfachem Brief, insbesondere auch im Rahmen einer Rechnung, per E-Mail oder per Fax mitteilen. Soweit daraufhin kein schriftlicher Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei BADER eingeht, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird BADER besonders hinweisen.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1. Ein Vertrag, gleich ob er auf einer Bestellung über den Online-Shop, einer telefonischen Bestellung oder auf einer anderen Art und Weise der Bestellung beruht, kommt erst durch die Annahme durch BADER zustande. Die Annahme (auch „Auftragsbestätigung“) kann durch einfachen Brief, per E-Mail, per Fax oder durch Lieferung bzw. Leistungserbringung erfolgen. In jedem Fall macht der Kunde durch seine Bestellung ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts bzw. zur Beauftragung der Leistung. BADER wird dem Kunden bei Bestellung im Online-Shop unverzüglich nach Eingang des Angebots zusätzlich eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots per E-Mail zusenden. Diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Das Angebot gilt auch in diesem Fall erst als von BADER angenommen, sobald BADER gegenüber dem Kunden die Annahme, wie vorstehend, erklärt, es sei denn, die Erklärung der Annahme ist neben der Bestätigung des Zugangs bereits ausdrücklich erfolgt. Die Annahme des Angebots kann innerhalb von 2 Wochen ab Zugang des Angebots erfolgen, solange ist der Besteller an sein Angebot gebunden.

3.2. Im Online-Shop kann der Kunde bis zur Bestellung durch Anklicken des „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“-Buttons noch Korrekturen im Hinblick auf seine Bestellung vornehmen, bis dahin kann er von einer Bestellung auch noch vollständig absehen.

3.3. Die Vertragssprache ist deutsch.

3.4. Die Pflichten aus § 312i Abs. 1 S.1 Nr.1 bis Nr. 3 und S.2 BGB finden keine Anwendung.

4. Bevollmächtigungen und Genehmigung

4.1. Bei Verträgen über Frankiermaschinen wird BADER vom Kunden bevollmächtigt, die postalischen oder sonstigen Benutzungsgenehmigungen einzuholen bzw. notwendige Benutzungs-Anzeigen durchzuführen. Hierzu verpflichtet sich der Kunde, die notwendigen Erklärungen abzugeben. Soweit hierfür die Bedingungen der Deutschen Post AG bzw. gesetzliche Vorschriften zur Anwendung kommen, gelten diese. Für den Fall, dass eine hierfür notwendige Erklärung des Kunden nicht abgegeben wird, hat BADER ein Rücktrittsrecht. Daneben oder alternativ kann BADER sämtliche etwa bestehenden Rechte wegen der Nichtdurchführung des Vertrages, soweit rechtlich zulässig, geltend machen.

4.2. BADER ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus allen mit dem Kunden geschlossenen Miet- und Leasingverträgen zum Zwecke der Refinanzierung im Wege einer Vertragsübernahme auf einen Refinanzierer zu übertragen. Der Kunde erklärt sich mit dem Wechsel des Vertragspartners einverstanden. BADER wird im Falle einer Vertragsübernahme durch einen Refinanzierer sicherstellen, dass alle vertraglichen Pflichten dieses Vertrages gegenüber dem Kunden durch BADER erbracht werden.

4.3. Im Fall von Abschnitt I. Ziffer 4.2. gelten je nach abgeschlossenem Vertrag zusätzlich zu den AGB von BADER die Vertragsbedingungen des Refinanzierers, soweit diese zusätzlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden und soweit die zusätzlich geltenden AGB den hier vorliegenden AGB nicht widersprechen, insbesondere diese nicht teilweise oder gänzlich ausschließen.

5. Datenschutz

Um die vereinbarten Lieferungen und Leistungen erbringen zu können, ist BADER darauf angewiesen, personenbezogene Kundendaten (z.B. Name und Anschrift des Kunden) zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Erheben bedeutet in diesem Zusammenhang das Verschaffen von Daten über den Betroffenen. Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Nutzen ist die Verwendung personenbezogener Daten, soweit es sich nicht um Verarbeitung handelt. Einzelangaben über juristische Personen und Personengesellschaften stehen dabei den personenbezogenen Daten gleich. Nähere Bestimmungen zum Datenschutz ergeben sich aus der jeweils geltenden Fassung der Datenschutzerklärung, abrufbar unter: https://bader.network/datenschutz/ . Im Übrigen erfolgen Informationen zu etwaigen Datenerhebungen, Datenverarbeitungsvorgängen oder Auftragsverarbeitungen durch BADER im Wege gesonderter Erklärungen.

6. Lieferzeiten, höhere Gewalt

6.1. Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. ab Lager BADER.

6.2. Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

6.3. Bei unverbindlichen oder ungefähren Lieferterminen und –fristen bemüht sich BADER, diese nach besten Kräften einzuhalten.

6.4. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich etwaige Lieferfristen und -termine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

6.5. Wird ein Abholtermin vereinbart und erfolgt die Abnahme nicht zum vereinbarten Abholtermin, versendet BADER nach ihrer Wahl die vertragsgegenständliche Ware mit einem von BADER beauftragten Frachtführer oder lagert die Ware auf Kosten des Kunden ein. Etwa anfallende Mehrkosten, insbesondere für Einlagerung, Transport, Verpackung, Versicherung der Ware bei Transport, hat der Kunde zu tragen. Bei Einlagerung hat der Kunde eine Lagerpauschale in Höhe von 1% der Nettovergütung je Woche für die eingelagerte Ware zu zahlen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwands vorbehalten.

6.6. BADER kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen BADER gegenüber nicht nachkommt.

6.7. BADER haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Probleme in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die BADER nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse BADER die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist BADER zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber BADER vom Vertrag zurücktreten.

7. Gefahrenübergang

Lieferung und Versand der Ware erfolgen stets auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auch für den zufälligen Untergang auf den Kunden über. Ist ein Abholtermin vereinbart und holt der Kunde die Ware nicht ab, so geht die Gefahr einschließlich des zufälligen Untergangs ab dem Zeitpunkt der Terminversäumung auf den Kunden über, unabhängig davon, ob Einlagerung oder Versendung erfolgt. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden gegenüber dem vereinbarten oder von BADER beabsichtigten Versendungstermin verzögert, lagert BADER die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden ein. Die Regelung in Abschnitt I. Ziffer 6.5 Satz 2 und 3 gilt insoweit entsprechend.

8. Stempelteile bzw. äquivalente Speicherbausteine bei elektronischen Frankiermaschinen

Werbe- und Basisklischees werden gesondert berechnet, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei der Abmeldung von Frankiermaschinen oder dem Austausch von Stempelteilen bzw. äquivalenten Speicherbausteinen bei elektronischen Frankiermaschinen gelten die Regelungen der Deutschen Post AG zur Vernichtung. Nachträgliche Änderungen der Stempel und Klischees, auch soweit sie von der Deutschen Post AG verlangt werden, gehen zu Lasten des Kunden.

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Die vom Kunden zu zahlenden Beträge sind grundsätzlich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. ohne Abzug von Skonti sofort nach Rechnungseingang beim Kunden fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder in der Rechnung vermerkt ist.

9.2. Ist der Kunde mit der Zahlung im Verzug, kann BADER Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Das Recht von BADER zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. BADER hat bei Zahlungsverzug ferner das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages, bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

9.3. Handelsvertreter, Handlungsgehilfen und Handlungsbevollmächtigte sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.

9.4. Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BADER anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9.5. Der Kunde kann nur per SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung bezahlen.

10. Haftung

10.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BADER, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BADER nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleibt unberührt.

10.3. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von BADER für Schäden jeder Art beschränkt auf 5% des Vertragswertes. Vertragswert ist entweder der Kaufpreis oder die in einem Jahr zu entrichtende Leasing-, Miet- oder Service-Gebühr.

10.4. Die in den vorangegangenen Ziffern genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BADER, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10.5. Kommt BADER mit der Lieferung in Verzug, muss der Kunde BADER eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Werktagen setzen. Verstreicht diese fruchtlos, bestehen Schadensersatz-ansprüche wegen Pflichtverletzung - gleich aus welchem Grund - nur nach Maßgabe der vorangegangenen Ziffern.

10.6. Sollte der Kunde von einem Dritten aufgrund von Umständen in Anspruch genommen werden, die BADER zu vertreten haben könnte, wird der Kunde dies BADER umgehend mitteilen und BADER mit allen Informationen versorgen, die BADER zur Prüfung der Rechts- und Sachlage benötigt.

10.7. Wird aufgrund von Höherer Gewalt, gemäß Abschnitt I. Ziffer 6.7. dieser AGB, ein verbindlich vereinbarter Fertigstellungstermin oder eine gesetzte Frist bzw. Nachfrist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

11. Drittleistung

Soweit BADER nach diesem Vertrag zur Erbringung einer Leistung verpflichtet ist, kann sie diese Leistung auch durch Dritte, insbesondere Handelsvertreter und Vertragswerkstätten, erbringen. Vertragspartner bleibt in jedem Fall BADER.

12. Nebenkosten

Installation, Versand, Verpackung sowie auf Veranlassung des Kunden erstellte Kostenvoranschläge und Projektplanungen werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet.

13. Eigentumsvorbehalt, Pfändung, Weiterveräußerung

13.1. BADER behält sich bei Kaufverträgen das Eigentum am jeweiligen Vertragsgegenstand vor, bis alle Forderungen von BADER aus dem jeweiligen Kaufvertrag erfüllt sind.

13.2. Wird die Kaufsache durch Dritte gepfändet, so hat der Kunde die Pfändung am gleichen Tage, an dem ihm diese bekannt wird, schriftlich BADER mitzuteilen. Unterlässt er diese Mitteilung und entsteht BADER hierdurch ein Schaden, hat diesen der Kunde zu ersetzen. Muss Klage gegen den Dritten gemäß § 771 ZPO erhoben werden und ist der Dritte nicht in der Lage BADER die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde BADER für den entstehenden Ausfall.

13.3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Er tritt dafür bereits hiermit alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte aus der Weiterveräußerung an BADER ab, die mit der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und verpflichtet sich, seinen Schuldner und die Höhe der Forderung sofort nach Veräußerung an BADER bekannt zu geben. Der Kunde darf keine Vereinbarung mit seinen Abnehmern treffen, die die Rechte von BADER in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen, oder die Vorausabtretung der Forderung zunichtemacht. Im Falle der Veräußerung der Kaufsache zusammen mit anderen Gegenständen gilt die Forderung gegen den Drittabnehmer in Höhe des zwischen BADER und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten, sofern sich aus der Rechnung an den Drittabnehmer nicht die auf die einzelnen Waren entfallenden Beträge ermitteln lassen.

13.4. Im Falle der Weiterveräußerung der Kaufsache gemäß vorstehender Ziffer 13.3. bleibt der Kunde zur Einziehung der an BADER abgetretenen Forderung bis zu einem jederzeit zulässigen Widerruf durch BADER berechtigt. BADER verpflichtet sich die Einziehungsermächtigung nur bei berechtigtem Interesse, z.B. bei Zahlungsverzug, zu widerrufen.

13.5. Verletzt der Kunde eine der in den vorgehenden Ziffern 13.2. Satz 1 oder 13.3. genannten Pflichten schuldhaft, ist BADER berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, die Herausgabe des Kaufgegenstandes zu verlangen und Schadensersatz geltend machen.

 

II. Besondere Bedingungen für Maschinenverträge

1. Installation und Maschinenverlagerung

1.1. Die Installationsvorbereitungen (insbesondere die für die Stromversorgung und evtl. für die Modem- bzw. Internetanbindung notwendigen Einrichtungen) lässt der Kunde auf eigene Rechnung und Verantwortung vor Anlieferung der Geräte ausführen. Sie müssen den geltenden Fachnormen entsprechen. BADER besorgt den technischen Anschluss der Maschine, soweit nicht vereinbart ist, dass der Kunde den Anschluss selber vornimmt.

1.2. Die Maschinen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von BADER an einen anderen als den vereinbarten Aufstellungsort verbracht werden. Wir empfehlen, nur von BADER autorisiertes Personal mit der Verlagerung zu beauftragen.

2. Kostentragung bei Maschinenverträgen

Alle mit dem Besitz, dem Betrieb und der Instandhaltung einschließlich einer vertragsgemäßen Erhaltung der Maschine anfallenden Kosten, öffentliche Gebühren bzw. Abgaben oder Ansprüche Dritter sowie Kosten für die postalische Abmeldung von Frankiermaschinen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden, soweit die geschlossenen Verträge nichts Abweichendes regeln.

3. Bedingungen für Kaufverträge, Gewährleistung

Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen unter I. gelten für Kaufverträge die nachfolgenden Bedingungen.

3.1. Die Gewährleistung beträgt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen 12 Monate. Dabei steht BADER das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung zu.

3.2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Der jeweilige Liefergegenstand gilt hinsichtlich aller Mängel, die bei unverzüglicher sorgfältiger Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn BADER nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstands eine schriftliche Mängelrüge zugeht.

3.3. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von BADER kann der Kunde unter den Voraussetzungen gemäß Abschnitt I. Ziffer 10 dieser AGB Schadensersatz verlangen.

3.4. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die BADER aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird BADER nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an diesen abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen BADER bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen BADER gehemmt.

3.5. Stellt BADER dem Kunden für die Dauer der Gewährleistungsarbeiten an einer Frankiermaschine ein Austauschgerät zur Verfügung, hat der Kunde das mit dem Austauschgerät verbrauchte Porto gegen Abrechnung zu erstatten.

3.6. Bei Sachmängeln des Liefergegenstands ist BADER zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Führen Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht zum Erfolg, leben die gesetzlichen Rechte des Käufers wieder auf.

3.7. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde ohne Zustimmung von BADER den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt oder Arbeiten an dem Liefergegenstand vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

3.8. Gewährleistungsansprüche entfallen ferner, wenn der Kunde Arbeiten an den Geräten durch Personal durchführen lässt, welches nicht von BADER autorisiert ist oder durch den Kunden oder Dritte Sicherheitsverschlüsse oder Sicherheitsblättchen beschädigt wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der den Gewährleistungsanspruch zugrundeliegende Mangel der Ware nicht durch unautorisierte Arbeiten oder eine Beschädigung der Sicherheitsverschlüsse oder Sicherheitsblättchen verursacht worden ist.

3.9. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: (a) unberechtigte Veränderungen oder missbräuchliche Verwendung, (b) Betrieb außerhalb der für dieses Produkt angegebenen Spezifikationen, (c) nicht vom Hersteller der Geräte (Francotyp-Postalia, Quadient, Müller Apparatebau) hergestellte Teile oder Verbrauchsmaterialien.

3.10. Als vom Hersteller lt. Abschnitt II. Ziffer 3.9. hergestellt gelten Teile und Verbrauchsmaterialien, die von einem der benannten Unternehmen, einem verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG oder von BADER selbst hergestellt wurden oder deren Herstellung von einem solchen Unternehmen beauftragt wurde.

3.11. Eine im Einzelfall mit BADER vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

3.12. Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers.

4. Bedingungen für Miete

Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen unter Abschnitt I. gelten für Mietverträge die nachfolgenden Bedingungen.

4.1. Gegenstand eines Mietvertrages ist die zeitlich begrenzte, entgeltliche Nutzungsüberlassung der bezeichneten Maschinen/ Produkte/ Geräte/ Zusatzeinrichtungen in gebrauchsfähigem Zustand zu nachfolgenden Bedingungen.

4.2. Im Fall von Abschnitt I. Ziffer 4.2. und 4.3. (Refinanzierung) können abweichende Regelungen vereinbart werden, nach denen für den Erhalt des gebrauchsfähigen Zustands zusätzliche Kosten für Wartung, Reparaturen, Instandhaltung und Ersatzteile entstehen. Dies wird gesondert in zusätzlichen Vertragsbedingungen vereinbart.

4.3. Für öffentliche Auftraggeber gilt ergänzend die VOL/B.

4.4. Der Vertrag wird, sofern keine Laufzeit vereinbart wird, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern eine Laufzeit vereinbart wird, handelt es sich um eine Mindestlaufzeit.

4.5. Der Vertrag kann beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

4.6. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Beginn des auf die Lieferung folgenden Kalendermonats.

4.7. Ein Produktwechsel oder eine Änderung der Mindestlaufzeit während der vereinbarten Mietzeit ist nur mit Zustimmung von BADER möglich.

4.8. Bei nachträglich installierten Zusatzeinrichtungen ist die Laufzeit des Vertrages, soweit nichts anderes vereinbart ist, bestimmt durch die Laufzeit des zugehörigen Hauptvertrages.

4.9. Verweigert der Kunde trotz Fristsetzung die Durchführung des Mietvertrages, so ist BADER berechtigt, Schadensersatz in Höhe einer halben Jahresmiete zzgl. der entstandenen Kosten (z.B. Vertreterprovision) zu fordern, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug mit zwei oder mehr Monatsmieten, hat BADER das Recht auf Kündigung des Mietvertrages. Einer nochmaligen Mahnung mit Ablehnungsandrohung bedarf es nicht. Nach erfolgter Kündigung hat der Kunde den Mietgegenstand unverzüglich herauszugeben. Einer ausdrücklichen Herausgabeaufforderung durch BADER bedarf es nicht. Gibt der Kunde den Mietgegenstand nach erfolgter Kündigung des Vertrags nicht heraus, hat er die bisherige Miete als Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe des Mietgegenstands weiterhin zu bezahlen. Die Zahlungspflicht besteht nach der Kündigung auch ohne ausdrückliches Herausgabeverlangen. Zusätzlich ist BADER ab dem Zeitpunkt der Herausgabe des Mietgegenstands berechtigt, Schadensersatz in Höhe der Hälfte der restlichen Mieten bis zum Ablauf des Vertrages (Restmieten) geltend zu machen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist.

4.10. Der Mietbetrag ist mit Beginn des auf die Lieferung folgenden Monats jeweils für ein 1/2 Jahr im Voraus zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.11. BADER behält sich vor, den Mietbetrag zu ändern, wenn sich die den Mietbetrag beeinflussenden Kostenfaktoren ändern. Die Veränderung wird wirksam mit ihrer schriftlichen Bekanntgabe und gilt ab dem in der Bekanntgabe genannten Zeitpunkt. Die Bekanntgabe kann auch mit einer Rechnung erfolgen.

4.12. Störungen und Schäden an den Maschinen sind BADER oder den autorisierten Vertragswerkstätten unverzüglich zu melden.

4.13. Jeder Eingriff in den Mietgegenstand durch den Mieter ist untersagt. Sicherheitsverschlüsse und Sicherheitsblättchen dürfen nicht beschädigt werden.

4.14. Der Kunde verpflichtet sich: (a) die Produkte gemäß den Bedienungsvorschriften sorgfältig zu behandeln und (b) eine Umsetzung der Produkte nur durch BADER vornehmen zu lassen und hierfür die Transportkostenpauschale sowie zusätzlich die Technikerleistung für den Abbau und die Installation gemäß der jeweils gültigen Preislisten von BADER zu zahlen.

4.15. Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Kunde verpflichtet, die gemieteten Produkte auf eigene Kosten zurückzugeben. Einer ausdrücklichen Herausgabeaufforderung durch BADER bedarf es nicht. Gibt der Kunde das gemietete Produkt nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, steht BADER für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung der vertraglich vereinbarte Mietbetrag zu. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch BADER ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

4.16. Abschnitt II. Ziffer 4.15. schließt § 545 BGB (Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) nicht aus.

5. Bedingungen für Leasing

5.1. Gegenstand eines Leasingvertrages ist die zeitlich begrenzte, entgeltliche Nutzungsüberlassung der bezeichneten Maschinen/Produkte/Geräte/Zusatzeinrichtungen.

5.2. Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen unter Abschnitt I. gelten für Leasingverträge weiterhin die Regelungen in Abschnitt II. Ziffern 4.2. bis 4.16. sinngemäß, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist.

5.3. Der Leasingnehmer hat das Leasingobjekt auf eigene Kosten in ordnungsgemäßem und funktionstüchtigem Zustand zu halten. Notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am Leasingobjekt sind auf eigene Kosten unverzüglich von ihm durchzuführen bzw. zu beauftragen. Der Leasingnehmer ist zum Abschluss eines Servicevertrages verpflichtet, sofern dies zur Werterhaltung des Objektes erforderlich ist.

5.4. Die Leasingraten sind quartalsweise im Voraus zu entrichten. Die erste Leasingrate ist am Ersten des Folgemonats nach Übernahme des Leasingobjektes fällig.

 

III. Bedingungen für Serviceverträge

Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen unter Abschnitt I. gelten für die BADER Serviceverträge (Wartungs-, Service-, Pflegevertrag, Full-Service-Vertrag) folgenden Bedingungen.

1. Alle Serviceleistungen beziehen sich ausschließlich auf die im zugrunde liegenden Kunden-Auftrag benannte Maschine. Für jede Maschine ist ein eigener Vertrag abzuschließen; eine Einbeziehung weiterer Maschinen in einen neuen oder einen bestehenden Vertrag findet ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht statt. Soweit eine Maschine im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht wird, gilt ein bestehender Vertrag für die Ersatzmaschine auch ohne ausdrückliche Einbeziehung fort.

2. Serviceverträge sollen mit der Bestellung einer Maschine oder innerhalb von 30 Tagen nach der Inbetriebnahme abgeschlossen werden. Wird der Servicevertrag zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen, kann BADER innerhalb von einem Monat nach Abschluss des Vertrages verlangen, vor Inkrafttreten des Servicevertrages eine Überprüfung der Maschine vorzunehmen. Diese Überprüfung wird zu dem im Prüfungszeitpunkt gültigen Montagesatz zzgl. der angefallenen Fahrtkosten durchgeführt. Der Servicevertrag tritt in diesem Fall nach Begleichung der Rechnung für die Prüfung der Maschine in Kraft, wenn BADER dem Inkrafttreten nicht vor oder mit der Rechnungslegung widerspricht. Maschinen älter als 5 Jahre werden nicht mehr unter Vertrag genommen.

3. Erfolgt eine technische Erweiterung oder Reduzierung der Maschine, z.B. durch eine Erhöhung der Verarbeitungsgeschwindigkeit, den Anbau weiterer Peripherie oder stellt sich heraus, dass die als Basis für volumenabhängige Verträge angegebene jährliche Stückzahl in einem Zeitraum von 12 Monaten um mehr als 10% von der im Auftrag angegebenen Stückzahl abweicht, kann eine Anpassung des Servicevertrages sowie eine Nachberechnung erfolgen.

4. Stellt BADER dem Kunden für die Dauer der Service-Arbeiten an einer Frankiermaschine ein Austauschgerät zur Verfügung, hat der Kunde das mit dem Austauschgerät verbrauchte Porto sowie eine angemessene Leihgebühr gegen Abrechnung zu erstatten.

5. Folgende Leistungen sind im Leistungsumfang aller Serviceverträge nicht enthalten und werden gesondert berechnet:

5.1. Jede zusätzliche Reinigung und Reparatur, die nicht im Rahmen eines Servicevertrages durchgeführt wurde sowie die Lieferung und der Einbau von Klischees.

5.2. Die Lieferung von Zubehör und Verbrauchsmaterial (Papierwaren, Farbkartuschen, Farbbänder, Tintenpatronen etc.).

5.3. Umbauarbeiten, Aufarbeitungen des Gehäuses, die Anbringung von Zusatzeinrichtungen.

5.4. Arbeiten, die durch Änderung der Strom-, Modem- bzw. Internetanbindung oder in Verbindung mit der Einführung neuer Arbeitsmethoden erforderlich werden.

5.5. Beseitigung von Schäden, die durch die Verwendung von Zubehör oder Materialien verursacht wurden, die BADER nicht empfohlen hat oder die durch Umbauten der Maschine verursacht sind, die nicht von BADER durchgeführt wurden oder denen BADER nicht zugestimmt hat.

5.6. Arbeiten und Leistungen, die von der Deutschen Post AG verlangt oder aufgrund gesetzlicher Änderungen vom Gesetzgeber verlangt oder aufgrund von Änderung in der Postverwaltung notwendig werden, nachdem die Genehmigung zum Betrieb der Maschine erteilt wurde.

5.7. Beseitigung von Schäden, die durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung und Maschinenspezifikation des Herstellers oder durch Umstände entstanden sind, die mit dem normalen Verwendungszweck der Maschine nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen, Beseitigung von Überspannungsschäden, die nicht von BADER verursacht wurden und Beseitigung von Schäden aufgrund höherer Gewalt.

5.8. Programmänderungen oder Programmerweiterungen, Formularumstellungen und Standortwechsel einschließlich Transportkosten.

5.9. Alle Serviceleistungen bei Überschreitung der vertraglichen Volumen-Spezifikation.

5.10. Nebenkosten gemäß Abschnitt I. Ziffer 12, insbesondere auch Verpackungsmaterial, wenn es von BADER auf Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt wird.

6. Laufzeit und Kündigung von Serviceverträgen

6.1. Der Servicevertrag beginnt mit dem im Auftrag genannten Datum und ist für unbestimmte Zeit unter Berücksichtigung der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Der Vertrag kann beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Das Vertragsjahr beginnt mit dem auf dem Vertragsformular genannten Datum und endet jeweils 12 Monate später. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigung kann erstmals zum Ende des auf den Vertragsschluss folgenden Jahres erfolgen.

6.2. Abweichend von Abschnitt III. Ziffer 6.1. enden Full-Service-Verträge, die zur Wartung einer vom Kunden gekauften Maschine (Kaufvertrag gemäß Abschnitt II. Ziffer 3.) geschlossen wurden, spätestens fünf Jahre nach Vertragsbeginn.

6.3. BADER steht ein Recht zur fristlosen Kündigung zu, wenn aufgrund des Zustandes der Maschine eine Generalüberholung erforderlich wird, BADER hierzu einen Kostenvoranschlag vorgelegt hat und der Kunde sein Einverständnis zur kostenpflichtigen Generalüberholung nicht erklärt hat.

7. Zahlung und Preisanpassung

7.1. Rechnungen für Leistungen aus Serviceverträgen sind nach erbrachter Leistung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Full-Service-Verträgen werden die Vertragspauschalen im Januar für das laufende Jahr im Voraus berechnet und sind sofort ohne Abzug fällig. Ist die Vertragslaufzeit im jeweiligen Kalenderjahr kürzer als ein Jahr, werden die Pauschalen für die verbleibenden Monate, beginnend ab dem 15. des Monats der Installation bzw. der Initialisierung, berechnet.

7.2. Bei Full-Service-Verträgen führt eine nicht durchgeführte Wartung zu keiner Rückvergütung von Teilbeträgen. Der Leistungsinhalt des Vertrages bezieht sich auf die Störungsbehebung.

7.3. BADER behält sich vor, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Kalenderhalbjahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Die Veränderung wird wirksam mit ihrer Bekanntgabe und gilt ab dem in der Bekanntgabe genannten Zeitpunkt. Die Bekanntgabe kann auch mit einer Rechnung erfolgen.

 

IV. Bedingungen für die Dienstleistung Fernwertvorgabe

1. Vertragsgegenstand

Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen unter Abschnitt I. gelten für die Verträge FP-Basic und Credifon die folgenden Regelungen, soweit Vertragsgegenstand das Portoladen der Frankiermaschine im Fernwertvorgabeverfahren sowie die Erfassung der vom Kunden verbrauchten Gebührenwerte und deren Weiterleitung zur Deutschen Post AG ist. Die Anzahl der von der Erfassung betroffenen Frankiermaschinen, Installationsorte, Dienstleistungsgebühren sowie die Nebenkosten, ergeben sich aus dem Auftrag. FP-Basic- und Credifon-Verträge werden ausschließlich zwischen dem Hersteller und dem Kunden abgeschlossen. BADER kommt als Händler bzw. Handelspartner eine Vermittlerrolle zu.

2. Sperrung der Maschine

Je nach Maschinentyp kann aus wichtigem Grund (z.B. Zahlungsverzug, Kontensperrung durch DPAG, etc.) die Möglichkeit des Abfrankierens des geladenen Portobetrages sowie das Aufladen mit Porto durch den Hersteller („Francotyp-Postalia“, „Quadient“) gesperrt werden. Auch wenn die Maschine für die Dauer der Sperrung für den Kunden praktisch nicht benutzbar ist, hat der Kunde kein Recht, aus diesem Grund bestehende Maschinenverträge oder sonstige Verträge bezüglich der Maschine zu kündigen oder nicht zu erfüllen. Der Hersteller wird die Sperrung unverzüglich wieder aufheben, wenn der Grund der Sperrung nicht mehr besteht.

3. Zahlung und Preisanpassung

3.1. Die Gebühr ist ab Installation der Frankiermaschine jeweils für ein Jahr im Voraus an den Hersteller zu entrichten. Die Gebührenpflicht beginnt am ersten Tag des auf die Installation folgenden Kalendermonats.

3.2. Der Hersteller ist berechtigt, die Gebühr bei Änderung der Kostenfaktoren angemessen anzupassen. Die Veränderung wird wirksam mit ihrer Bekanntgabe und gilt ab dem in der Bekanntgabe genannten Zeitpunkt. Die Bekanntgabe kann auch mit einer Rechnung erfolgen.

4. Vertragsdauer

4.1. Der FP-Basic- bzw. Credifon-Vertrag beginnt mit dem im Auftrag genannten Datum und ist für unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres in Textform gekündigt werden. Das erste Vertragsjahr beginnt mit dem Beginn des auf die Lieferung folgenden Kalendermonats. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigung kann erstmals zum Ende des ersten Vertragsjahres erfolgen.

4.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einigen Frankiermaschinen mit der Beendigung des FP-Basic- bzw. Credifon-Vertrages auch die Benutzbarkeit der Maschine endet, da eine Gebührenabrechnung dann nicht mehr möglich ist.

4.3. Die Beendigung des FP-Basic-, Credifon-Vertrages beendet nicht den Miet- bzw. Leasingvertrag oder andere zwischen den Parteien bestehende Verträge. Hat der Kunde allerdings keine Veranlassung für eine durch den Hersteller ausgesprochene Kündigung gegeben, so kann er bestehende Miet- oder Leasingverträge für die betreffende Maschine/die betreffenden Maschinen innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Kündigung zum Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrags durch eigene Kündigung beenden.

4.4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine zur Durchführung der FP-Basic-, Credifon-Verträge notwendigen Daten erfasst, gespeichert und ausschließlich an die Deutsche Post AG weitergeleitet werden. Nähere Bestimmungen zum Datenschutz ergeben sich aus der jeweils geltenden Fassung der Datenschutzerklärung, abrufbar unter: https://bader.network/datenschutz/ .

5. Zahlungsverzug und Vertragsauflösung

Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug mit zwei oder mehr Monatsbeträgen, hat der Hersteller das Recht auf fristlose Kündigung. Weiterhin ist der Hersteller berechtigt, Schadensersatz in Höhe der Hälfte der restlichen Beträge bis zum Ablauf des Vertrages geltend zu machen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist. Einer Verzugsetzung mit Ablehnungsandrohung bedarf es nicht.

 

V. Verträge über Handelsware

Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen unter Abschnitt I. gilt Abschnitt II. Ziffer 3. entsprechend.

 

VI. Schlussbestimmungen

1. Schriftform

Mündliche Nebenabreden bestehen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen von diesem Schriftformerfordernis. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch E-Mail und Fax gewahrt.

2. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. BADER und der Kunde werden sich in einem solchen Fall bemühen, Einigkeit darüber zu erzielen, die unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

3. Rechtswahl und Gerichtsstand

3.1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen BADER und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird, soweit zulässig, der Sitz der BADER GmbH vereinbart.

 

BADER GmbH
OT Viernau . Hergeser Weg 3
98587 Steinbach-Hallenberg / Thüringen 
Telefon: +49 36847 42989
Telefax: +49 36847 40666
E-Mail: mail@bader.network

Geschäftsführer: Mario Anding

Registergericht Jena, HRB 301623
USt-IdNr.: DE150924264